§ 2 Jeder registrierte Werwolf bleibt so lange in Sicherheitsverwahrung des Ministeriums, bis sich, entweder

Nr.1: ein dem Ministerium geeignet erscheinender Besitzer findet, oder

Nr.2: ein geeigneter Magier oder eine Hexe sich bereit erklärt, diesen männlichen oder weiblichen Werwolf zu ehelichen.

Hab ich gar nicht gewusst. Haustiere dürfen geheiratet werden, interessant, wirklich "Lol"

Velentin (Reviewer)

Tja, schwierig. Lesen bildet eben!

Es ist auch schwierig Gesetzestexte auszulegen und zu verstehen. Ich habe drei Jahre meiner Ausbildung genau damit verbracht.

Das Gesetz soll eine neue Grundlage im Umgang mit magischen Mischwesen bilden.

Werden sie zu einer Art Haustier, wenn sie von einem Besitzer angenommen werden, ODER

um genau diesem zu entgehen, können sie, da sie eben zur Hälfte als Zauberer gelten diesem Schicksal durch eine Heirat entgehen.

Nun nochmals meine Aufstellung:

Nr.1: ein dem Ministerium geeignet erscheinender Besitzer findet, oder

Nr.2: ein geeigneter Magier oder eine Hexe sich bereit erklärt, diesen männlichen oder weiblichen Werwolf zu ehelichen.

Bei Gesetzestexten ist es besonders wichtig auf die kleinen Zwischenwörter zu achten, da diese gerade für Aufklärung sorgen und es somit nicht zu Missverständnissen kommt.

Es werden also keine Haustiere geehelicht. Sodomie mocht ich nie! lach

Erklärt dies nun Deine Bemerkung Valentin?