ANDY'S GEHEIMNIS

Kapitel 24

By Kiddo

~*~IN LIEBEVOLLER ERINNERUNG AN JONATHAN BRANDIS~*~

*Gebrochene Herzen darf man nicht reparieren. Wer will denn schon wirklich vergessen? (Joseph Fiennes)*

Information:

Ich besitze keine Rechte an der Serie „seaQuest DSV"und verdiene kein Geld mit dieser Geschichte.

Ein Dankeschön geht an Yury und Samusa für ihre lieben Reviews. Wenn ich nicht wüsste das es euch so gut gefällt, würde ich die Kapitel nicht so schnell online setzten.

@Yury: Natürlich hat Lucas meistens immer ziemlich weite Klamotten an, aber Bridger bringt einfach ein paar Kilo mehr auf die Rippen und Hüpften. Das macht dann schon einen unterschied.

Feedback und Reviews sind herzlich willkommen.

************************************************************************

Einige Stunden später saß Lucas alleine in seiner Kabine auf seinem Bett und dachte nach. Die anderen hatten ihn und den Captain mit großem „Hallo"empfangen und sich über das Wiedersehen und die Nachricht, dass Paul Shefield gefasst war, riesig gefreut. Benjamin Krieg hatte es sogar noch irgendwie geschafft, ein Photo von dem Captain in Lucas Kleidung zu schießen. Das Ganze hatte wirklich etwas sehr merkwürdig ausgesehen.

Aber das war es nicht, worüber der Teenager jetzt nachdachte. Seine Gedanken waren bei seiner Zukunft. Was sollte er jetzt mit seinem Leben anfangen? Wo sollte er nun hin?

Gestern hatte er allen noch gesagt, dass er auf der seaQuest bleiben wollte. Und das wollte er auch immer noch. Aber seine ganze Situation hatte sich ja jetzt verändert.

Gestern hatte er das noch sagen können, er wäre auf der seaQuest geblieben und das Ganze hätte dann noch zum Zeugenschutzprogramm gehört. Aber jetzt gab es kein Zeugenschutzprogramm mehr. Wie hatte Andrews es doch so schön formuliert? Er wäre jetzt frei, ja, das hatte der Agent gesagt. Aber was bedeutete diese Freiheit genau?

Hieß das, dass er die seaQuest verlassen musste; weil er ja jetzt nicht mehr hier bleiben musste?

Das FBI hatte mit Noyce ja erst den Platz auf der seaQuest für ihn geschaffen. Was war, wenn mit dem Ende des Zeugenschutzprogrammes der Platz nicht mehr existierte?

Die UEO würde sicherlich nicht erlauben, dass ein 14 Jähriger einfach so auf einem U-Boot war.

Das Computergenie wollte auf der seaQuest bleiben, er hatte hier ein neues zu Hause gefunden und Freunde. Er wollte dies alles nicht verlieren.

Lucas überlegte, ob er vielleicht mit dem Captain darüber reden sollte. Bridger hatte immer ein offenes Ohr für ihn und der Teenager hatte auch das Gefühl, dass der Captain ihn genauso mochte wie er ihn. Ja, vielleicht sollte er das Ganze einfach mal mit Bridger besprechen, aber nicht bevor er sich selber über das Ganze so richtig im Klaren war.

*******************

Captain Bridger stand vor dem Vidphone in seiner Kabine und schaltete es gerade aus. Er hatte eben mit Agent Andrews gesprochen und ein paar Sachen mit ihm abgeklärt.

Aber jetzt wollte er die ganze Sache einmal selber in die Hand nehmen. Im geisterte da so eine Idee oder nein besser gesagt ein Wunsch im Kopf herum, seit er erfahren hatte, dass Lucas nicht in Wirklichkeit Lucas Wolenczak war.

Bis heute Vormittag hatte er das Ganze immer wieder zur Seite geschoben, aber jetzt tat er das nicht mehr. Jetzt musste sich der Teenager ja schließlich nicht mehr verstecken. Und außerdem brauchte das Computergenie jemanden, der für ihn da war, im Moment stand Lucas ganz alleine da. Durch das Zeugenschutzprogramm hatten die Wolenczaks das Sorgerecht gehabt, das Ganze hatte ja wie eine echte Familie wirken sollen. Aber das gab es nun ja nicht mehr. Jemand Neues musste die Aufgabe des Vormundes und des Sorgerechtes übernehmen, und Bridger wollte genau diese Person sein.

Nathan ging zu seinem Computer und schaltete ihn ein. Bevor er jemanden wegen des Sorgerechtes ansprechen wollte, benötigte er erst einmal die grundsätzlichen Hintergrundinformationen. Der Captain ging auf eine Seite auf der verschiedene Rechtsquellen aufgelistet waren. Dort gab er folgenden Suchbegriff ein: „Vormund".

Eine Liste von mehreren Links, die auf verschiedene Rechtsquellen verwiesen, erschien auf dem Bildschirm. Nathan klickte den ersten an:

BGB § 1778 Voraussetzungen für eine Vormundschaft: (1) Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht.

Captain Bridger dachte über diesen Paragraphen nach. Lucas erfüllte die Voraussetzungen, da seine Eltern nicht mehr am Leben waren, also die elterliche Sorge nicht mehr erfüllen konnten, stand dem Jungen vom Gesetz her ein Vormund zu.

Nathan ging noch einmal zurück zu dem kleinen Kästchen, indem man einen Suchbegriff eingeben konnte. Er wollte nicht der Vormund des Teenagers sein. Er wollte etwas ganz anderes. Er löschte den alten Suchbegriff und gab einen neuen an: „Adoption".

Erneut erschien eine Liste mit mehreren Links, die Rechtsquellen enthielten. Bridger überflog die Namen und klickte dann die für ihn Interessanten an.

SGB VIII § 1: (1)Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Erziehung.

Und das war etwas, was Lucas im Moment nicht bekam, jedenfalls nicht in der Form, wie sich der Gesetzgeber das vorstellte. Bridger klickte auf die nächste Information.

AdVermiG §1 Adoptionsvermittlung: Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Annahme des Kindes.

Bridger nickte, wenigstens war jetzt schon einmal einer der Grundbegriffe geklärt. Die Gesetzesparagraphen sprachen also meistens nicht von der Adoption eines Kindes, sondern von der Annahme eines Kindes.

AdVermiG § 7 Vorbereitung der Vermittlung: Wird der Adoptionsvermittlungsstelle bekannt, dass für ein Kind die Adoptionsvermittlung in Betracht kommt, so führt sie zur Vorbereitung der Vermittlung unverzüglich die sachdienlichen Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern, bei dem Kind und seiner Familie durch.

Das war eigentlich etwas, was sich von selbst verstand. Man konnte ja nicht jeden der ein Kind adoptieren wollte, gleich eins geben, vorher mussten bestimmte Sachen einfach überprüft werden.

Captain Bridger änderte erneut den Suchbegriff und gab nun: „Annahme eines Minderjährigen"ein. Auch diesmal erschienen einige Links.

BGB §1741 Zulässigkeit der Annahme: (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

(2)Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur alleine annehmen.

Nathan Bridger war sich sicher, dass er beides zum ersten Punkt erfüllte. Die Adoption würde Lucas Wohl dienen und sie hatten jetzt schon ein sehr gutes und enges Verhältnis zueinander. Für ihn war der Teenager wie ein Sohn.

Der zweite Punkt dagegen beruhigte Bridger, er hatte schon Angst gehabt, dass er als allein stehende Person nicht adoptieren könnte. Glücklicherweise war dies aber nicht so.

BGB § 1743 Mindestalter: Der Annehmende muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Der Captain lächelte. Sein 25. Lebensjahr hatte er schon seit einiger Zeit vollendet. Da gab es wohl kein Problem.

BGB § 1744 Probezeit: Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege hat.

Der Paragraph klang nach Bridgers Meinung sehr vernünftig. Man konnte ja nie wissen, wie sich die Beziehung zwischen zwei Menschen entwickelte. Es war gut, dass die Adoption erst nach der Probezeit genehmigt oder dann vielleicht auf einmal doch nicht mehr genehmigt wurde. Vielleicht konnte man das in seinen und in Lucas Fall mit der Probezeit ja auch etwas beschleunigen. Schließlich hatte er schon einige Zeit mit dem Teenager auf der seaQuest gelebt und war dann auch für ihn verantwortlich gewesen.

BGB § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes: (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Dieser Punkt würde in ihrem besondern Fall wegfallen, da Lucas Eltern tot waren.

BGB § 1751 Beschluss des Vormundschaftsgerichts, Antrag: (1) Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen.

Das Ganze bedeutete für Bridger übersetzt, dass er einen Adoptionsantrag stellen musste und das Vormundschaftsgericht in genehmigte oder nicht genehmigte.

BGB § 1757 Name des Kindes: (1) Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden.

Das hieß, dass Lucas Nachname in Bridger umgeändert werden würde. Aber vielleicht wollte der Teen das ja gar nicht. Vielleicht wollte er seinen Nachnamen Braun behalten.

Schließlich klickte Nathan den allerletzten Paragraphen an. Und den zu erfüllen, war wahrscheinlich das schwierigste.

BGB § 1746 Einwilligung des Kindes: (1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen.

Captain Bridger schaltete den Computer aus und lehnte sich in seinem Stuhl zurück. Lucas war 14 und damit konnte er selbst einwilligen.

Bridger hatte jetzt schon alles in seinem Kopf geplant und überprüft, ob eine Adoption möglich war. Aber was war, wenn Lucas gar nicht wollte? Wer weiß, was der Junge alles für seine Zukunft plante und diese Pläne würden sicherlich nicht einen alten Captain mit einbeziehen. Lucas stand jetzt die ganze Welt offen, er war nicht mehr durch das Zeugenschutzprogramm eingesperrt. Aber das Ganze konnte er nur in Erfahrung bringen, wenn er den Teenager danach fragte.

**************

Fortsetzung Folgt...

Written Dezember 2003

**************

Zusatzinformation:

Ich habe schon mehrere seaQuest Geschichten geschrieben in denen es um das Thema Adoption geht. Obwohl ich mich auf Grund meiner Ausbildung ein wenig mit dem Thema auskenne, bin ich aber nie näher auf das Thema eingegangen. Deshalb habe ich beschlossen, es in dieser Geschichte einmal zu tun.

Da ich keine Ahnung vom Amerikanischen Recht habe, habe ich mich entschieden das Deutsche zu benutzen. Und wie es in der Zukunft aussieht wissen wir ja eh nicht.

Ich hoffe ich habe niemanden mit den ganzen Paragraphen gelangweilt.

Die Paragraphen stammen alle aus dem Buch: „Jugendrecht-25Auflage 2003"aus dem dtv Verlag. Ich hoffe ich habe keine Fehler dabei gemacht, wie gesagt ich kenne mich nur ein wenig damit aus und habe bestimmt nicht Jura studiert.